Erwei­ter­te Ein­wei­sung in die kor­rek­te Arz­nei­mit­tel­an­wen­dung mit Üben der Inhalationstechnik

Inha­la­ti­ons­me­di­ka­men­te spie­len eine wich­ti­ge Rol­le bei der Behand­lung chro­ni­scher Atem­wegs­er­kran­kun­gen wie Asth­ma oder COPD. Da sich Inha­la­ti­ons­ge­rä­te in ihrer Anwen­dung unter­schei­den, kön­nen sich im All­tag schnell Anwen­dungs­feh­ler ein­schlei­chen – beson­ders bei einem Gerä­te­wech­sel oder nach län­ge­rer Anwen­dung. Die­se phar­ma­zeu­ti­sche Dienst­leis­tung unter­stützt Sie dabei, Ihr Inha­la­ti­ons­ge­rät sicher und kor­rekt anzuwenden.

Was wird bei der Dienst­leis­tung gemacht?

In einem per­sön­li­chen Gespräch klä­ren wir zunächst Ihre Fra­gen rund um Ihre Inha­la­ti­ons­the­ra­pie. Anschlie­ßend zei­gen wir Ihnen Schritt für Schritt die rich­ti­ge Anwen­dung Ihres Inha­la­ti­ons­ge­räts. Sie haben die Mög­lich­keit, die Anwen­dung unter Anlei­tung zu üben, bis die Nut­zung sicher und feh­ler­frei funktioniert.

Die Bera­tung fin­det in einem dis­kre­ten Bereich der Apo­the­ke statt.

Für wen ist die Leis­tung geeignet?

Die Dienst­leis­tung rich­tet sich an Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die ein neu­es Inha­la­ti­ons­me­di­ka­ment oder ein neu­es Inha­la­ti­ons­ge­rät erhal­ten haben und Unter­stüt­zung bei der kor­rek­ten Anwen­dung wünschen.

Vor­aus­set­zun­gen & Anspruch

  • Erwach­se­ne sowie Kin­der ab 6 Jahren
  • neu­es Arz­nei­mit­tel zur Inha­la­ti­on oder neu­es Inha­la­ti­ons­ge­rät verordnet
  • Anspruch ein­mal inner­halb von 12 Monaten
  • Kein Anspruch wenn Schu­lung im glei­chen Zeit­raum in Arzt­pra­xis erfolgt ist
  • nicht ein­ge­schrie­ben in ein struk­tu­rier­tes Ver­sor­gungs­pro­gramm (z. B. Asthma/COPD)
  • Durch­füh­rung nach gesetz­li­chen Vorgaben
  • in der Regel kos­ten­frei bei bestehen­dem Anspruch

Wich­ti­ger Hinweis

Die phar­ma­zeu­ti­sche Dienst­leis­tung ergänzt die ärzt­li­che Behand­lung, ersetzt jedoch kei­ne medi­zi­ni­sche Dia­gno­se oder Therapieentscheidung.